Ablauf einer Mediation
Eine Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in welchem in aufeinander folgenden Phasen unterschiedliche Arbeitsschritte erfolgen. Diese Struktur verschafft eine notwendige Sicherheit, weil erst mit der Vollendung eines Arbeitsschrittes der nächste erfolgen wird.
1. Arbeitsbündnis schaffen
Nachdem sich die Parteien auf einen Mediator geeinigt haben, wird der erste Termin stattfinden. In diesem ersten Termin stimmen alle Beteiligten Vereinbarungen zur Zusammenarbeit im Lösungsprozess ab und der Mediator fasst noch einmal kurz seinen Kenntnisstand zusammen.
2. Bestandsaufnahme
Jede Konfliktpartei erhält Gelegenheit, den Konflikt aus seiner Sicht zu schildern und die regelungsbedürftigen Themen zu benennen. Da nicht alle Themen auf einmal bearbeitet werden können, eignet man sich auf das erste Thema.
3. Interessenklärung
Jede Partei erhält Gelegenheit seine zugrundeliegenden Interessen und Motivationen zu benennen. Es werden umfängliche Interessenprofile erstellt, da diese in einer Lösung berücksichtigt sein müssen.
4. Lösungen finden
Zu Beginn geht es erst einmal darum, Lösungsideen für alle Interessen aller Beteiligten zu sammeln. In einem nächsten Schritt werden die Lösungsideen bewertet und auf Machbarkeit überprüft.
Manchmal ist es an dieser Stelle notwendig fachkundige Dritte zur Beratung hinzuzuziehen. Dies kann eine Rechtsberatung durch einen Anwalt sein, ein Steuerberater, ein Architekt etc. Alle Beteiligten einigen sich, ob und wer dazu kommen soll.
Wichtig ist, dass die Beteiligten eine informierte Entscheidung treffen. Aus diesem Grund wird jetzt häufig thematisiert, welche Informationen jeder noch benötigt, um eine solche treffen zu können.
Alle Themen müssen durch den 3. und 4. Schritt bearbeitet werden. Dann wird eine Bewertung aller erarbeiteten Lösungswege durchgeführt. Herrscht noch immer Einigkeit über die Ergebnisse steht der Vereinbarung nichts mehr im Wege.
5. Vereinbarung
Nachdem für alle Themen Lösungen anhand der Interessenprofile erarbeitet wurden, kann eine Verschriftlichung des Ergebnisses in Form einer Vereinbarung / eines Vertrages erfolgen.
Die Beteiligten vereinbaren die Form nach den Wünschen der Rechtssicherheit ihrer Vereinbarung. Es kann bei einer mündlichen Vereinbarung verbleiben oder in Schriftform ein zivilrechtlicher Vertrag ggf. sogar in vollstreckbarer Variante erstellt werden.
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