Mediationsgesetz
Mediation ist kein neues Verfahren. Noch recht neu ist jedoch die Entwicklung des Mediationsgesetzes in Deutschland.
In den 80er Jahren erlebte die Mediation eine Art Renaissance und verschiedene Fachleute wie beispielsweise Anwälte, Psychologen, Sozialarbeiter und Berater arbeiteten unter Zuhilfenahme von amerikanischen Mediatoren gemeinsam daran, die Mediation in Deutschland zur Professionalisieren und begannen dem Verfahren einen Platz in unserer Gesellschaft einzuräumen.
Als Mitgliedsstaat der Europäischen Union sind wir den gemeinsamen Vorgaben verpflichtet. Daher war auch Deutschland mit der EU-Richtlinie im Jahr 2008 verpflichtet, Mediation als alternatives Konfliktlösungsverfahren in das Deutsche Rechtssystem zu integrieren. Im Juli 2012 wurde das Mediationsgesetz im Deutschen Bundestag angenommen.
Ergänzend zum Mediationsgesetz wurde eine weitere ergänzende Regelung zur Qualitätssicherung vorgenommen. Seit 2016 ist in der Rechtsverordnung geregelt, welche Mediatoren sich als zertifizierte Mediatoren bezeichnen dürfen. Eine zentrale Zertifizierungsstelle gibt es jedoch nicht. Ein zertifizierter Mediator muss jedem interessierten Medianden auf seinen Wunsch hin durch einen Nachweis belegen, dass er sich Mediator oder zertifizierter Mediator nennen darf.
Im Centralregister Mediation Deutschland sehen Sie direkt anhand der hinterlegten Dokumente die Nachweise.
Hier können Sie das Mediationsgesetz oder die Rechtsverordnung einsehen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen:
- Bedeutung von Mediation
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- Grundsätze in einer Mediation
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