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Grundsätze der Mediation

In der Mediation bestehen Grundsätze über das Verfahren selbst als auch zur Haltung des Mediators in seiner Rolle als Vermittler.

Grundsätze in einer MediationKonfliktexperten sind die Parteien

  • Jeder Mensch hat gute Gründe für sein Handeln.
  • Bei den Parteien ist das Potenzial zur Lösung ihres Konfliktes vorhanden.
  • Niemand kann passendere Lösungen finden als die Parteien selbst.
  • Die Parteien sind autonom und selbstverantwortlich.
  • Das Ergebnis und die Beendigung des Verfahrens bestimmen die Beteiligten.

Allparteilichkeit und Neutralität des Mediators

  • Der Mediator weist auf seine Allparteilichkeit hin.
  • Der Mediator informiert beide Parteien offen und vollständig über das Verfahren.
  • Der Mediator klärt die mit den Rollen der Beteiligten verbundenen Aufgaben und Pflichten.
  • Die Freiwilligkeit der Teilnahme am Verfahren wird sichergestellt.
  • Der Mediator nimmt Bedürfnisse und Interessen beider Parteien gleichberechtigt auf.
  • Der Mediator sorgt für ein faires Verfahren und sichert Vertraulichkeit zu.

Die Europäische Union hat bereits 2008 einen Verhaltenskodex für Mediatoren veröffentlicht. Den Verhaltenskodex finden Sie hier.

Die vollständige Forumlierung zu den Pflichten können Sie hier im Mediationsgesetz nachlesen.

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